Der Landeselternbeirat Hessen fordert das kostenfreie Hessenticket für alle Schülerinnen und Schüler
07.10.2018 16:09 - (17904 Zugriffe) -Der § 161 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) regelt, dass der Schulträger die Kosten für die Beförderung zur Schule nur dann tragen muss, wenn eine Schülerin oder ein Schüler einen Schulweg von mehr als zwei (in der Grundschule) bis drei Kilometer hat. Mit Einführung des Hessentickets können die Kinder, die diese Voraussetzung für diese Erstattungsregel erfüllen, nicht nur kostenfrei zur Schule fahren, sondern auch ihr Ticket privat in ganz Hessen nutzen und somit an vielfältigen und breitgefächerten Angeboten an Bildung und Kultur sowie am gesellschaftlichem Leben teilnehmen.