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Inklusion

„Das Recht auf inklusive Bildung für Menschen mit Beeinträchtigungen ist im Artikel 24 der UN-Menschenrechtskonvention festgelegt. Bereits im Jahre 2006 hat Deutschland
diese Konvention unterzeichnet und sich damit verpflichtet, inklusive Schulbildung landesweit einzuführen bzw. umzusetzen.
Konkret bedeutet diese Verpflichtung, dass es in Deutschland allen Kindern mit Beeinträchtigung ermöglicht werden muss, an Grundschulen und an weiterführenden Schulen
gemeinsam mit nicht beeinträchtigten Kindern unterrichtet zu werden.
In der Realität scheitert die Umsetzung dieser Verpflichtung häufig an einer viel zu geringen Bereitstellung von Lehrerstellen, Sachmitteln und finanziellen Mitteln.
Der Kreiselternbeirat - insbesondere dessen Mitglieder Sabine Meenhuis, Birgit Handke und Oliver Gernand - ist Ihr Ansprechpartner für Ihre Fragen zur Inklusion.
Außerhalb des Kreiselternbeirates ist das Netzwerk Inklusion Hanau-Main-Kinzig-Kreis eine gute Kontaktadresse, um sich mit Eltern von Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen oder mit
an Inklusion interessierten Menschen zu vernetzen (www.netzwerk-inklusion-hu-mkk.de)“

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