Wir möchten auch hier die Information über die "Änderung der Bestimmung zur Absonderungspflicht" informieren.

Seit Mittwoch, dem 23. November 2022, entfällt in Hessen die Absonderungspflicht für Corona-Infizierte. An die Stelle der Absonderungspflicht tritt für positiv auf das SARS-CoV-2-Virus Getestete die dringende Empfehlung, sich freiwillig abzusondern. Soweit sich positiv Getestete nicht zuhause absondern, sind sie grundsätzlich verpflichtet, Mund und Nase durch eine medizinische oder eine FFP2-Maske zu bedecken.

Genaueres kann im herunterladbarem PDF nachgelesen werden.

Anlage:

 Fehler
The type parameter is missing