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Schwierigkeiten der Schüler beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen

„Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder beim Rechnen haben in allen Schulformen Anspruch auf individuelle Förderung“ (§37 VOGSV).
Viele Eltern kennen nicht die Möglichkeiten, die ihnen zur Förderung ihrer Kinder zur Verfügung stehen. Wir möchten gerne den Eltern und Schülern Informationen geben, bei welchen Stellen und Institutionen sie Unterstützung erhalten können.
Grundsätzlich hat jede Schule eine fachlich qualifizierte Lehrkraft als Ansprechpartner für diese Schwierigkeiten und die Schulkonferenz entscheidet über die Fördermaßnahmen. Auch bei den Abschlussprüfungen können auf Antrag diese Schwierigkeiten berücksichtigt werden.
https://kultusministerium.hessen.de/sites/default/files/media/hkm/handreichung_zur_vogsv_web.pdf

Die Kontaktadresse für diese Arbeitsgruppe ist arbeitsgruppe-lrs@kreiselternbeirat-mkk.info.











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