Liebe Eltern,

bezüglich der Elternabende mehren sich die Anfragen, welche Coronavorgaben dafür aktuell gelten. Daher eine kleine Zusammenfassung:

Bei Elternabenden, an denen Wahlen stattfinden, können diese unabhängig von der Personenzahl und ohne verbindliche Auflagen stattfinden (Corona-Verordnung: https://www.hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2021-11/lf_coschuv_stand_11.11.21.pdf)
Ist der Tagesordnungspunkt „Wahl“ als einer unter mehrerer Tagesordnungspunkten in einen Elternabend integriert, so ist es ratsam, diesen Tagesordnungspunkt zur Erleichterung der Durchführung an den Beginn oder an das Ende des Elternabends zu legen.

Für Elternabende, an denen keine Wahlveranstaltungen stattfinden, gelten die Abstands-, Lüftungs- und Hygieneregeln, sowie Maskenpflicht bis zum Sitzplatz.
Außerdem sind die Kontaktdaten der Teilnehmenden zu erfassen (über Liste oder eine App, z. B. Luca)
Einvernehmlich können jederzeit strengere Regelungen vereinbart werden.

Bei Elterninformationsabende, die durch die Schule organisiert werden (z. B. Pflichtinformation zu Klassenfahrten, etc.) gelten die 3G Regeln. Ein Negativnachweis ist jedoch erst ab 25 Teilnehmende erforderlich (wobei Genesene und Geimpfte mitzuzählen sind).

Beste Grüße
Tanja Pfenning

Quelle (Landeselternbeirat)